Verfahrensverzeichnis: Videoüberwachung Ladenfilialen KICKZ Never Not Ballin’ GmbH
1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle
KICKZ.com GmbH
Landwehrstraße 60
80336 München
2. Vertretung
Geschäftsführer:
Jacob Fatih & Philipp Buchholtz
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Landwehrstraße 60
80336 München
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Rechtsgrundlagen:
§ 6b Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 und § 28 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1,Nr. 2 BDSG
Die Videoüberwachung dient mehreren konkreten Zwecken:
Im präventiven Bereich schrecken die Hinweisschilder sowie die Erkennbarkeit der Kameras potentielle (Straf-)Täter bereits im Vorfeld ab und verhindern so die Begehung von Straftaten im Vorhinein. Sie dient dabei in erster Linie der Sicherheit der Kunden und der Mitarbeiter vor Straftaten sowie der Wahrnehmung des Hausrechts. Darüber hinaus werden so auch Sachbeschädigungen von vorneherein verhindert.
Im repressiven Bereich dient die Videoüberwachung als Beweismittel bei bereits begangenen Straftaten (wie Einbrüche, Diebstähle, Überfälle, Raub, Vandalismus, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Bedrohungen).
Die Videoüberwachung dient ausdrücklich NICHT der Überwachung bzw. Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Mitarbeitern. In den jeweiligen Filialen wird gemäß § 6b Abs. 2 BDSG durch entsprechende Hinweisschilder bzw. Piktogramme auf die Videoüberwachung aufmerksam gemacht.
5. Betroffene Personengruppen und diesbezügliche Daten
Beschreibung der betroffenen Personengruppen:
Kunden, Mitarbeiter, sonstige Personengruppen.
Beschreibung der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
Für alle Personengruppen gilt, dass keine besonderen Arten personenbezogener Daten i.S.d. § 3 Abs. 9 BDSG erhoben oder verarbeitet werden.
Es werden keinerlei Audiodaten erfasst oder gespeichert.
Kunden:
Video-/Bildaufzeichnungen nebst Datum/Uhrzeit.
Mitarbeiter:
vgl. unter „Kunden“, nur kurze Aufahmen, wenn diese den Bereich einer Kamera durchschreiten, es werden keine gezielten Aufnahmen von Mitarbeitern gemacht. Insbesondere werden weder die Pausenräume noch die Toiletten von den Kameras aufgezeichnet.
Eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle findet nicht statt.
Sonstige Personengruppen:
vgl. unter „Kunden“.
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten vermittelt werden können
Öffentliche Stellen, die Videoaufzeichnungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften bzw. aufgrund entsprechender Strafanzeigen erhalten (Polizei, Staatsanwaltschaft).
7. Datenübermittlung in Drittstaaten
Datenübermittlung findet nicht statt und ist auch nicht geplant.
8. Vorabkontrolle
Die Vorabkontrolle ist erfolgt.